AGB

Übersicht über die anzuwendenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

A) Abschluss des Reisevertrages

Die Anmeldung zu den von Ihnen gewünschten Leistungen erfolgt schriftlich bei Enjoy America. Mit der schriftlichen Bestätigung über die von Ihnen gewünschten Reiseleistungen durch Enjoy America an Sie oder an Ihr Reisebüro kommt der Reisevertrag zwischen Ihnen und Enjoy America zu Stande.

B) Nutzungsverhältnis zur Nutzung dieser Website

Bitte beachten Sie auch die Nutzungsbedingungen für diese Website, die allgemeine Grundsätze der Nutzung der Website und die Datenschutzerklärung beinhalten und ergänzend zu den nachstehenden Bestimmungen gelten.

1. Abschluss des Reisevertrages            

1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde uns als Reisevermittler den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt unter Nutzung der verbindlichen Reisevermittlung/ Buchungsauftrags.

2. Die von uns im Internet oder in sonstigen der Buchung zugrunde liegenden Beschreibungen der Reiseleistungen dargestellten Angebote stellen KEIN verbindliches Vertragsangebot dar.

Mit der Unterschrift auf dem Buchungsauftrag gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot ab und bestätigt die Richtigkeit aller angegebenen Kundendaten wie z.B. Namen, Geburtsdaten. Der Kunde verpflichtet sich, die auf dem Buchungsauftrag stehenden Daten gründlich zu überprüfen. Sollte eine Angabe fehlerhaft sein, müssen Sie diesen Fehler umgehend Enjoy America melden. Eine Namensänderung bei Flugtickets ist nach der Ausstellung der Flugtickets nicht mehr kostenfrei möglich. Die Flugtickets werden in der Regel nach Erhalt des unterzeichneten Buchungsauftrages und der Anzahlung ausgestellt. Für eine Änderung der Daten nach Ticketausstellung ist eventuell eine Stornierung des aktuellen Tickets sowie eine neu Buchung notwendig. Die Kosten für eine Umbuchung aufgrund fehlerhafter Angaben des Kunden oder fehlerhafter Angaben auf dem Buchungsauftrag welcher der Kunde jedoch mit seiner Unterschrift bestätigt hat, fallen dem Kunden zu 100% zur Last. Die Anmeldung erfolgt durch den Kunden auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Kunde wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

3. Eventuell von uns erklärte Empfangsbestätigungen (d.h. die bloße Bestätigung, den Vermittlungsauftrag erhalten zu haben), stellen keine Annahme des Angebotes dar.

2. Leistungen sowie Leistungsänderungen

1. Andere Beschreibungen der Reiseleistungen einschließlich der dortigen Preisangaben werden nur und lediglich insoweit Vertragsbestandteil, wie in der im Internet veröffentlichen Leistungsbeschreibung darauf ausdrücklich Bezug genommen wird. Unberührt bleiben mit dem Kunden wirksam getroffene zusätzliche Vereinbarungen.

2. Änderungen und Abweichungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.

3. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

4. Wir sind verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5. Im Falle einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Kunde berechtigt die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung der Reiseleistung uns gegenüber geltend zu machen.

3. Zahlung des Preises und Aushändigung der Reiseunterlagen

1. Vor Ende der Reise dürfen wir erst nach Erteilung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651 k Abs. 3 BGB Zahlungen auf den Reisepreis fordern und annehmen. Eine Anzahlung fordern wir erst nach Übermittlung des Sicherungsscheines in Höhe von bis zu 25% des Reisepreises. Die Anzahlung wird auf den Preis angerechnet. Die Restzahlung wird 5 Wochen vor Reiseantritt bei uns eingehend fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8.2 genannten Grund abgesagt werden kann.

2. Sie erhalten rechtzeitig vor Reisebeginn sämtliche Reiseunterlagen ausgehändigt. Falls aus zeitlichen Gründen die Zusendung der Originalunterlagen nicht möglich ist, werden wir Ihnen die Voucher oder Ihre Legitimation per Fax, Email, mündlich oder in ansonsten geeigneter Weise übermitteln.

4. Beförderungsleistungen/Anschlussflüge

Soweit Enjoy America Beförderungszeiten bereits mit der Buchungsbestätigung bekannt gibt, stehen diese unter dem Vorbehalt der Änderungen durch die Beförderungsunternehmen.

5. Preiserhöhung

1. Wir behalten uns vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:

1. Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so können wir den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnung erhöhen:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.

b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.

2. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben, wie Hafen- oder Flughafengebühren, gegenüber uns erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteilen Betrag heraufgesetzt werden.

3. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten sowie bei Vertragsschluss für uns nicht vorhersehbar waren.

4. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Reistermin verlangt wird. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% ist der Reisende berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus unserem Angebot anzubieten.

5. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach unserer Erklärung über die Änderung des Reisepreises uns gegenüber geltend zu machen.

6. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn (Stornokosten) und Umbuchung      

1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Der Veranstalter verliert den Anspruch auf den Reisepreis, soweit der Kunde vor Reisebeginn zurücktritt oder die Reise nicht antritt. Bei Rücktritt oder Nichtantritt der Reise kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für seine Aufwendungen verlangen, soweit der Rücktritt nicht von ihm zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt. Bei der Berechnung des Ersatzanspruches sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Der Veranstalter kann diesen Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschal pro Person wie folgt berechnen:

Pauschalreisen:

25% bis 30 Tage vor Abreise;
ab 22 Tage 30%;
ab 15 Tage 40%;
ab 7 Tage 60%;
ab 6 Tage 75%
bei Nichterscheinen 90%

Bei individuell zusammengestellten Reiseleistungen entnehmen Sie bitte die geltenden Stornobedingungen aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung.

Bei Sonderflugtarifen, die ständigen Veränderungen unterliegen, werden die von den Fluggesellschaften geforderten Rücktrittskosten erhoben. Über die Höhe der Rücktrittskosten werden Sie auf der Bestätigung/Rechnung in Kenntnis gesetzt. Im Falle eines Rücktritts kann der Reiseveranstalter vom Kunden die tatsächlich entstandenen Mehrkosten verlangen. Dem Reisenden steht es in allen Fällen frei nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist.

Dem Reisenden bleibt es in jedem Falle unbenommen, Enjoy America nachzuweisen, dass überhaupt kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden als die geforderte Pauschale entstanden ist.

Enjoy America behält sich vor, anstelle der vorstehenden pauschalen Stornokosten eine Entschädigung in Höhe des konkreten Schadens zu fordern, die dem Reisenden im Einzelnen darzulegen und zu belegen ist.

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.

Auf Umbuchungen (z.B. Änderungen des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Beförderungsart, der Unterkunft, o.ä.) besteht kein Anspruch. Erfüllen wir den Umbuchungswunsch gleichwohl werden pauschal EUR 25,- pro Person berechnet.

Nach Beginn der in Ziffer 5.1. genannten Fristen ist eine Umbuchung grundsätzlich ausgeschlossen.

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Bei nicht in Anspruch genommenen ordnungsgemäß angebotenen Leistungen wegen vorzeitiger Rückreise oder sonstigen zwingenden Gründen, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Die Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

8. Kündigung durch uns aus Gründen im Verhalten des Reisenden

Wir können nach dem Antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn Sie die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stören oder Sie sich in solchem Maß vertragswidrig verhalten, dass die sofortige Auflösung des Vertrages gerechtfertigt ist. Trotz unserer Kündigung behalten wir den Anspruch auf den vollen Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anbrechen lassen, die wir aus der anderweitigen Verwertung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen, einschließlich der von unseren Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

9. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

1. Wegen Nichterreichens der Mindesteilnehmerzahl können wir nur dann zurücktreten, wenn

a) in der Reiseausschreibung der betroffenen Reise die Mindestteilnehmerzahl und der Zeitpunkt, bis zu welchem vor Reisebeginn die Rücktrittserklärung beim Reisenden zugegangen sein muss, benannt wurde und

b) auf diese Angaben in der Reisebestätigung deutlich lesbar hingewiesen wurde.

2. Ein Reiserücktritt muss spätestens am 23. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt beim Reisenden zugegangen sein. Ist bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, erfolgt die Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich.

3. Wird die Reise wegen des Rücktritts nicht durchgeführt, wird die geleistete Zahlung unverzüglich zurückerstattet.

10. Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Sie sind verpflichtet, bei Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

2. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Besteht eine örtliche Reiseleitung nicht, ist das Abhilfe verlangen an uns direkt zu richten.

3. Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Veranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen wird Schriftform empfohlen – kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt ist. Wird der Vertrag danach aufgehoben, behält der Reisende den Anspruch auf Rückbeförderung. Er schuldet dem Veranstalter nur den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

4. Schäden oder Zustellungsverzögerungen von Reisegepäck und Gütern bei Flugreisen bittet der Veranstalter unverzüglich an Ort und Stelle, spätestens jedoch binnen sieben Tagen nach Entdeckung des Schadens bei Reisegepäck, bei Gütern binnen 14 Tagen seit der Annahme, im Falle einer Verspätung spätestens 21 Tage, nachdem das Gepäck oder die Güter dem Reisenden zur Verfügung gestellt worden sind, mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schadenanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Im Übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.

11. Paß-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

1. Als Reisender sind Sie für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die sich aus der Nichteinhaltung ergeben, gehen zur Ihren Lasten, es sei denn es liegen nicht ausreichende oder fehlerhafte Informationen von Enjoy America vor. Sollten Sie nicht über die deutsche Staatsbürgerschaft verfügen, so wollen Sie Enjoy America hierüber ausdrücklich informieren. Soweit die Erteilung von Visa zum Antritt der Reise erforderlich sind, empfehlen wir, die Dauer und die Voraussetzungen der Visaerteilung bereits vor der Buchung mit dem zuständigen Konsulat/Botschaft zu klären.

2. Die  ESTA Registrierung ist für den Kunden unabdingbar. Das Electronic System for Travel Authorization (ESTA)  ist ein elektronisches Reisegenehmigungssystem für die Einreise in die USA.  Es dient dem Ministerium für Innere Sicherheit zur Sicherheitsüberprüfung von USA-Reisenden. Jeder der in die USA fliegt muss das Formular online ausfüllen.  Der Kunde muss beachten, dass eine Einreise ohne gültigen Reisepass (vorläufige Reisepässe reichen nicht aus) und ohne ESTA Registrierung nicht möglich ist!

3. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten der Zoll- und Devisenvorschriften. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde durch den Veranstalter schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch unterrichtet wurde.

4. Der Reisende sollte sich zusätzlich über Infektions- und Impfschutz sowie andere Prophylaxe maßnahmen rechtzeitig informieren; ggf. sollte ärztlicher Rat zu Thrombose- und anderen Gesundheitsrisiken eingeholt werden. Auf allgemeine Informationen, insbesondere bei den Gesundheitsämtern, reisemedizinisch erfahrenen Ärzten, Tropenmedizinern, reisemedizinischen Informationsdiensten oder der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung wird verwiesen. Unberührt bleiben unsere gesetzlichen Informationspflichten.

12. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist.

2. Die Verjährung ist bei Verhandlungen über den Anspruch gehemmt, bis der Reisende oder Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

3. Ansprüche aus unerlaubter Handlung unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist.

13. Reiseversicherungen

In den Reisepreisen sind, soweit nicht ausdrücklich anders vermerkt, Reisversicherungen nicht enthalten. Wir empfehlen den Abschluss von Reiserücktrittkosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken und Unfallversicherung. Soweit Enjoy America Reiseversicherungen anbietet, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag wollen Sie bitte beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises. Von Versicherungsträgern kann auch nicht zurückgetreten werden.

14. Informationspflicht zur Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens

Nach der EU-VO 2111/2005 ist der Veranstalter/Reisevermittler verpflichtet, den Reisenden bei der Buchung über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft sämtlicher im Zusammenhang mit der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen zu informieren. Steht die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, ist zunächst die wahrscheinlich durchführende Fluggesellschaft zu benennen und danach der Reisende entsprechend zu informieren, sobald die ausführende Fluggesellschaft feststeht. Bei einem Wechsel der ausführenden Fluggesellschaft hat der Veranstalter den Teilnehmer unverzüglich hierüber zu informieren. Die Informationen über die ausführende Fluggesellschaft im Sinne der EU-VO 2111/2005 begründen keinen vertraglichen Anspruch auf die Durchführung der Luftbeförderung mit der genannten Fluggesellschaft und stellen keine Zusicherung dar, es sei denn, eine entsprechende Zusicherung ergibt sich aus dem Reisevertrag. Soweit es in zulässiger Weise vertraglich vereinbart ist, bleibt dem Veranstalter ein Wechsel der Fluggesellschaft ausdrücklich vorbehalten.

Die von der EU-Kommission auf der Basis der EU-VO 2111/2005 veröffentlichte „gemeinschaftliche Liste“ unsicherer Fluggesellschaften ist auf der Internet-Seite http://ec.europa.eu/transport/air-ban/ abrufbar.

15. Informationspflicht Seitens des Kunden beim Auftreten eines Reisemangels

Sollte ein Reisemangel auftreten, verpflichtet sich der Kunde diesen unverzüglich Enjoy America zu melden, damit dieser Abhilfe schaffen kann (Pflicht zur Anzeige von Reisemängeln). Bucht ein Kunden ohne Rücksprache und Einverständnis von Enjoy America Ersatzleistungen (Flug/Hotel/Transfer o. Ä.), muss dieser alleinig für die entstandenen Kosten aufkommen und hat kein Anrecht auf Entschädigung seitens unseres Unternehmens.

16. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand von Enjoy America ist Lutherstadt Wittenberg. Für den Fall, dass der Vertragspartner von Enjoy America keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat bzw. die in Anspruch zu nehmende Partei nach Vertragsschluss ihren Sitz oder Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich des Gesetzes der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder ihr Sitz oder Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist soweit für den Fall, dass es sich bei dem Vertragspartner von Enjoy America um Kaufleute handelt, wird als Gerichtsstand Lutherstadt Wittenberg vereinbart.

Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische
Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie
unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

16. Online-Streitbeilegung

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https://www.ec.europa.eu/consumers/odr aufrufbar ist. Eine Liste mit den Kontaktdaten der anerkannten Streitschlichtungsstellen finden Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.adr.show.25